Richter Groth 13. Senat wirkt rechtswidrig und willkürlich alles auf den Rücken eines kleinen Mädchens und mißbraucht "Recht und Gesetz" nach Belieben !






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  • Willkür
    hjwellmann.de

  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.


    Links Webseiten :

    

    LINKS von Webseiten : Fall Dr. Menne


    rechtsbeugung-richter.de


    Spruch :

    Richten und weise Ratschläg´ geben erfordert besonnen und nüchtern Leben. < /h4>

    Blog erstellt : 21.08.2020


    Basis dieses Problems ist :

    Willkür beim Jugendamt Pankow

    hiermit möchte ich über Probleme bei Gewalt von Frauen gegen Männer informieren, +ber die Auswirkung von der Willkür des Jugendamtes Pankow. es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang der Behörden mit dieser Situation
    hier werden eigene Erfahrungen und meine persönliche Meinung geäußert,

    Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen werden von den Behörden genutzt, wenn es nicht so läuft, wie es sich die Mitarbeiter vorstellen

    Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet

    dies geschieht von allen beteiligten Behörden :

    Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13

      der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :

    • Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
    • der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
    • der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
    • im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
    • als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
    • unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
    • der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
    • dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
    • dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
    • es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
    • Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :

    • es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
    • der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
    • hier wird von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
    • der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
    • die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
    • auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .

    der vorsitzende Richter Groth, der Dr. Menne aus dem Senat rausgekegelt hat, handelt aus meiner Sicht noch rechtsbeugender und täuschender .

    Richter Groth will anscheinend die Willkür des Richters Menne noch übertreffen !

    was sich im Tatbestand zeigt, dass der Richter Groth den Beschluß vom 12.08.2020 im Verfahren 13 WF 1649/19 nicht nachvollziehbar erlassen hat !

    welche Spielchen werden vom vorsitzenden Richter Groth gespielt ? :
    - beim Richter Dr. Menne sind das Beachten mehrfacher Hinweise noch ein Grund zur Ablehnung des Richters (23.1.2020 13 WF 99/19)
    - bei der Richterin Gebhardt sind das Beachten mehrfacher Hinweise (in dreifacher Anzahl in gleicher Sache) kein Grund zur Ablehnung des Richters (12.8.2020 13 WF 40/20)


    diese Art von Wirken des Richters Groth sind nicht nachvollziehbar und legen den Verdacht nahe, :
    - der Richter war nicht im Vollbesitz seiner gesundheitlichen Kräfte,
    oder
    - der Richter Groth wird von Personen zu diesen Darstellungen veranlasst
    bzw.
    - die Richter Groth und Eilinghoff-Saar haben die Sache nur genutzt, den Richter Dr. Menne rauszumobben


    Beschluß vom 12.08.2020 im Verfahren 13 WF 40/20 durch Richter Groth, in einem Verfahren 22 F 1649/19 beim AG Pankow/Weißensee



    Basis dieses Beschlusses vom 12.08.2020 ist die Ablehnung vom 17.08.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee. Auf Grund des parteilichen Verhalten der Richterin wurde dieses Ablehnunggesuch erforderlich. beantragt.

    Ablehnung vom 17.08.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee.

    auf diese Ablehung reagierte die Richterin Gebhardt in eigener Sache mit Beschluss vom 30.10.19 Die Richterin entscheidet den Ablehnungsantrag gegen ihre Person selbst, obwohl die Ablehung ca. 120 Punkte Begründung darstellt. Hiermit wird das parteilichen Verhalten der Richterin weitergeführt.

    Beschluß der Richterin Gebhardt in eigener Sache vom 30.10.2019 gegen die Ablehnung vom 17.08.2019 gegen die Richterin Gebhardt AG Pankow/Weißensee.


    die Richterin Gebhardt hat nur das Ziel, die Ablehnung gegen ihre Person zurückzuweisen, dies geschieht hier über die für Richter praktische Erklärung der Unzulässigkeit des Antrages, ein Richter hat ja mit der Richterunabhängigkeit einen Freibrief und braucht seine Handlungen nicht wirklich begründen .

    Auf Grund dieses unsinnigen Beschlusses wurde mit Datum 8.11.19 Beschwerde gegen den Beschluß eingelegt.

    Beschwerde vom 8.11.19 gegen den Beschluß der Richterin Gebhardt vom 30.10.19 gegen die Ablehnung vom 17.08.2019



    mit dem Beschluß vom 23.01.2020 im Verfahren 13 WF 99/19 wurde vom 13. Senat in diesem Vorgang erstmal das rechtsbeugende Wirken von Richter Dr. Menne unterbrochen. Es wurde mit Beschluß vom 23.1.2020 zu den Ablehnungen gegen Richter Dr. Menne entschieden und diese Ablehnungsanträge auf Grund von Fehlern und Verweigerung von rechtliche Gehör bestätigt.

    auf die Beschwerde zum Beschluß vom 30.10.2019 im Verfahren 22 F 1683/19 beim AG Pankow/Weißensee reagiert Richter Groth in dem Verfahren 13 WF 40/20 mit dem o.g. Beschluß vom 12.08.2020
    - für einen normal Sterblichen nicht nachvollziehbar
    - vollkommen konträh von Beschluß vom 23.1.20 und dann mit Beschluß vom 12.08.2020
    - ohne Begründung
    - verleumderisch gegen den Antragsteller
    - jegliches rechtliche Gehör verweigernd
    - verzögernd - rechtsbeugend usw.

    meine Meinung :
    ein Richter mit derartigen Auftreten, sollte nicht als vorsitzender Richter eines Senates, wirken dürfen .



    Auf Grund des unsinnigen Beschlusses vom 12.08.2020 wurde mit Datum 27.08.2020 Anhörungsrüge gegen den Beschluß eingelegt.

    Anhörungsrüge vom 27.08.2020 gegen den Beschluß des Richters Groth vom 12.08.2020



    Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

    Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

    • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
    • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
    • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
    • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
    • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
    • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
    • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
    • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....


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